Wichtige Änderungen
Erleichterungen
für Angler und Erwerbsfischer im Land Brandenburg
Am 1. August 2006 sind mit
dem Bürokratieabbaugesetz neue Regelungen in Kraft getreten, die das Angeln
erleichtern, den Wassertourismus fördern und die Unternehmen von unnötiger Bürokratie
befreien. Bisher konnten lediglich Kinder und Jugendliche ohne Anglerprüfung
mit der Friedfischangel fischen. Mit der neuen Regelung wird dies nun auch
Erwachsenen ermöglicht.
Im Zusammenhang mit der Änderung des Fischereigesetzes wurden weitere
Rechtsvorschriften überarbeitet.
Was hat sich
konkret insbesondere für Angler geändert?
1. Personen, die den Fischfang mit
der Friedfischangel ausüben, benötigen bei der Ausübung der Angelfischerei
keinen Fischereischein mehr. Dies gilt für alle Gewässer des Landes, auch für
Angelteiche.
Hinweis:
Entscheidendes Kriterium
der Fischereischeinbefreiung ist nicht der gefangene Fisch, sondern die
Angelmontage. Ohne Fischereischein darf nur mit einem einschenkligen Haken und
Friedfischködern geangelt werden. Die Verwendung von Wirbeltierködern,
Krebsen oder künstlichen Ködern ist nicht zulässig. Diese Köder
entsprechen dem Kriterium einer Raubfischangel und bleiben somit dem
Fischereischeininhaber vorbehalten. Sollte im Ausnahmefall ein klassischer
Raubfisch, z. B. ein Hecht, auf einen Friedfischköder beißen, kann dieser
unter Beachtung sonstiger Vorschriften – z.. B. Schonzeiten, Mindestmaße -
mitgenommen werden.
2. Fischereischeine werden nicht mehr für
ein bzw. fünf Jahre, sondern einheitlich für Angler und Erwerbsfischer
unbefristet erteilt. Bis zum Ablauf der jeweiligen Geltungsdauer behalten die
bisherigen Fischereischeine ihre Gültigkeit. Jugend- und
Sonderfischereischeine werden nicht mehr erteilt.
Hinweis:
Es besteht keine
Notwendigkeit, alte Fischereischeine vor Ablauf der Gültigkeit umzutauschen.
Alte und neue Fischereischeine werden auch in anderen Bundesländern
anerkannt.
Die bisher mögliche Befreiung von der
Anglerprüfung bei Nachweis der abgelegten Raubfisch- oder
Salmonidenqualifikation ist entfallen.
Ausländische Touristen und Diplomaten
sind von der Fischereischeinpflicht befreit.
3. Der Nachweis der Entrichtung der
Fischereiabgabe erfolgt zukünftig nicht mehr durch Eintragung in den
Fischereischein sondern über eine Fischereiabgabenmarke. Die Marken sind in
eine Nachweiskarte einzukleben und bei den unteren Fischereibehörden erhältlich.
Neben den je nach Angelmethode erforderlichen Fischereischein ist die
Abgabenmarke beim Fischen (Ausnahme Angeln in bewirtschafteten Teichanlagen)
mitzuführen und der Fischereiaufsicht vorzuzeigen.
4. Die Höhe der Fischereiabgabe beträgt
bei
- Kindern/Jugendliche (8. bis 18. Lebensjahr) für ein Kalenderjahr 2,50 Euro
- Erwachsenen für ein Kalenderjahr 12,00 Euro
- Erwachsenen für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre 40,00 Euro
Hinweis:
Die Fünfjahresmarken
sind erstmals für den Zeitraum 2007 bis 2011 bei den unteren Fischereibehörden
erhältlich.
5. Wie bisher muss jeder Angler über
eine privatrechtliche Angelberechtigung (Jahresmarke LAV, Angelkarte) verfügen.
Diese dürfen nur an Personen ausgegeben werden, die die Fischereiabgabe
entrichtet haben. Die Vertriebsstellen des Landesanglerverbandes, Fischer und
andere teilnehmende Fischereiausübungsberechtigte sowie von diesen
beauftragte Dritte (z.B. Betreiber von Zeltplätzen oder Angelgeschäften
etc.) verkaufen im Zusammenhang mit Angelberechtigungen auch
Fischereiabgabemarken.
6. Fachkundige und zuverlässige Bürger
können nach entsprechender Anerkennung durch die oberste Fischereibehörde
zukünftig die Anglerprüfung durchführen.
Hinweis:
Derzeit wird eine
Regelung vorbereitet, die es u. a. vom LAV vorgeschlagenen qualifizierten
Angelfreunden ermöglicht, die Prüfung durchzuführen. Angedacht ist ein
entsprechende Vorbereitungslehrgang im Institut für Binnenfischerei e.V.
Potsdam-Sacrow.
Warum diese Neuerungen?
Der Abbau von Bürokratie ist ein prioritäres Ziel der
Landesregierung. In Deutschland ist der Zugang zum Angeln wesentlich
komplizierter, teurer und aufwändiger als in anderen EU-Mitgliedsländern.
Denken wir nur an ausgezeichneten Angelmöglichkeiten in Skandinavien. Das
Land kann durchaus auf die eine oder andere Regelungskompetenz verzichten.
Wenn die Hürden für das Angeln niedriger sind, verbessern sich auch die Möglichkeiten
für die Arbeit der Angelvereine. So will der Landesanglerverband wieder an
die Tradition der Familienangeltage, Volksangeltage oder an das Paarangeln
anknüpfen, alles Veranstaltungsformate, bei denen man über eine Art
Schnupperkurs zum Angeln geführt werden soll.
Die „Macher“ der neuen Regelungen wollen, getreu dem Slogan "Die Welt
zu Gast bei Freunden", dass Angelgäste nicht ausgeschlossen werden,
sondern Interesse geweckt wird. Brandenburg hat sich bei seinen touristischen
Planungen die Entwicklung von Angeboten rund um das Wasser auf die Fahnen
geschrieben. In einem Land mit 10.000 Seen, davon 3.000 größer als ein
Hektar, ist das auch ein erhebliches Potenzial.